Demokratie leben

Aus dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalens:

§62, Absatz 1

Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit.

Diesen Paragraphen verstehen wir am Clara-Schumann-Gymnasium als selbstverständlich. In jeder Gemeinschaft -erst recht in einer derart großen, vielschichtigen und vielseitigen wie der der Schulgemeinde- stellt Vertrauen, Rücksicht und Mitbestimmung die Basis für eine gute Atmosphäre dar.